
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Photo Sophie
1.Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Photo Sophie erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Photo Sophie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, digitale Bilddateien, Videos usw.)
1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Photo Sophie als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
2. Urheberrecht
2.1 Photo Sophie tritt an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das eingeschränkte Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.
2.2 Bei der Verwertung der Lichtbilder bleibt es dem Kunden überlassen, Photo Sophie als Urheber des Lichtbildes zu benennen. Photo Sophie verzichtet in diesem Zusammenhang auf Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Rechts auf Namensnennung.
2.3 Für den Fall des Übergangs der eingeschränkten Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.1 gibt Photo Sophie an den Kunden die Bilddateien heraus.
2.4 Die uneingeschränkten Nutzungsrechte werden an den Kunden abgetreten, sofern eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt wurde und die vollständige Zahlung des Honorars getätigt wurde.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen. Für den Auftrag können Anfahrtskosten anfallen.
3.2 Bei Aufträgen, die einen Wert von 400€ übersteigen, ist eine Anzahlung durch den Kunden in Höhe von 50% des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel bei Abholung bzw. Übertragung der Daten in bar oder per Überweisung zu begleichen.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder, Bilddateien oder sonstige Produkte Eigentum von Photo Sophie. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei Photo Sophie bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.
3.5 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Photo Sophie mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Photo Sophie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnen Arbeiten.
4.Nebenpflichten
4.1 Photo Sophie speichert Bilddaten. Photo Sophie ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten zu vernichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Bilddaten sofort gelöscht.
4.2 Der Kunde versichert, dass er an allen Photo Sophie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Photo Sophie frei.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätesten nach drei Werktagen ab, ist Photo Sophie berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen.
4.4 Die Daten werden nach dem Auftrag, sofern nicht anders abgesprochen, digital über einen externen Anbieter übermittelt. Die Übermittlung findet sowohl für die Auswahl als auch die endgültige Übergabe der fertigen Bilddaten statt.
5.Leistungsstörung, Ausfallhonorar
5.1 Überlässt Photo Sophie dem Kunden mehrere Lichtbilder oder Bilddateien zur Auswahl mit Wasserzeichen so dürfen diese Bilder nicht für eigene Zwecke benutzt werden, diese Lichtbilder dienen dem Zweck der Ansicht und Auswahl.
5.2 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Photo Sophie bestätigt wurden.
5.3 Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von Photo Sophie, wird wie folgt berechnet:
Storno 7 Tage vor dem Termin: 20% des gebuchten Termins
Storno weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50%
Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100%
5.4 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Photo Sophie eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich abgenommen, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.
6.Schlussbestimmungen
6.1 Photo Sophie behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
6.2 Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.
Stand: 29.01.2023